Psychotherapie in meiner Praxis

Praxisgemeinschaft 
Silberne-Kranz-Gasse 6
 93047 Regensburg
 
Die Praxis liegt sehr zentral in der Altstadt von Regensburg, in der Nähe des alten Rathauses. 
Es gibt Parkmöglichkeiten in den nahegelegenen Parkhäusern (Theater und Arnulfsplatz), sowie kostenfrei am unteren Wöhrd. Außerdem gibt es eine sehr gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und den Altstadtbus (Haltestelle Fischmarkt/altes Rathaus)
Die Praxis befindet sich in einer Praxisgemeinschaft mit insgesamt 3 PsychotherapeutInnen. Wir achten hier besonders auf Diskretion, damit sich PatientInnen möglichst nicht begegnen. Bitte kommen Sie deshalb möglichst pünktlich zum Termin, d.h. auch nicht zu früh. 

Die Behandlung

In meiner Praxis biete ich Einzeltherapie in den nachfolgenden Formen an. Welche für Sie die richtige Behandlung ist, besprechen wir im Rahmen der Vorgespräche. Das sind  max. 7 Termine, die unkompliziert von den Krankenkassen bezahlt werden. 

  •  Akutbehandlung (12 Sitzungen)
  • Kurzzeittherapie (12 + 12 Sitzungen)
  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (60-100 Sitzungen; 1 Termin/Woche)
  • Psychoanalytische Psychotherapie (160-300 Sitzungen; i.d.R. 3 Termine/Woche)


Außerdem biete ich, derzeit im Rahmen einer Weiterbildung, die analytische Gruppentherapie an. Diese findet 1/ Woche statt. Eine Sitzung dauert 100 Minuten. Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen bis zu 150 Sitzungen. 


Psychotherapeutische Akutbehandlung
 
Bei besonders dringendem Behandlungsbedarf kann eine Psychotherapeutische Akutbehandlung im Umfang von bis zu 12 Behandlungseinheiten zu je 50 Minuten Dauer in Frage kommen.
 
Eine Akutbehandlung dient der Krisenintervention und kann – falls erforderlich – in eine Kurzzeitpsychotherapie (mit bis zu 24 Stunden insgesamt) oder in eine Langzeitpsychotherapie überführt werden. Dabei stehen Ihnen bei mir dann die tiefenpsychologisch fundierte Therapie und die analytische Psychotherapie im Einzel- oder Gruppensetting zur Wahl. 


Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
 
Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie sieht Krankheitssymptome als Folge von aktuellen Konflikten in Beziehungen oder von nicht bewältigten Beziehungserfahrungen und Konflikten aus früheren Lebensphasen. 
Diese Konflikte und Erfahrungen können das spätere Leben bestimmen und psychische Erkrankungen zur Folge haben. Ziel der Behandlung ist es, die zugrundeliegenden unbewussten Motive und Konflikte der aktuellen Symptome zu erkennen und sich mit diesen auseinanderzusetzen. 
PatientInnen werden in der Psychotherapie dabei unterstützt, durch Einsichten in die Zusammenhänge und Ursachen der aktuellen Symptome Veränderungen im Erleben oder Verhalten zu erreichen.
 
Die Behandlung findet im Sitzen statt und von der Krankenkasse werden insgesamt bis zu 100 Stunden bezahlt. Hier haben Sie in der Regel einen festen Termin pro Woche. 


Analytische Psychotherapie
 
Die analytische Psychotherapie nimmt an, dass Krankheitssymptome durch konflikthafte unbewusste Verarbeitung von frühen oder später im Leben erworbenen Lebens- und Beziehungserfahrungen verursacht und aufrechterhalten werden.
 
In der therapeutischen Beziehung zwischen PatientInnen und Therapeutin spielt das Erkennen und Bewusstmachen von verdrängten Gefühlen, Erinnerungen und Beziehungsmustern, die gegenwärtig Krankheitssymptome verursachen, eine zentrale Rolle. Dadurch kann in der Gegenwart zunächst unverständlich erscheinendes Fühlen und Handeln in der therapeutischen Beziehungsarbeit verstanden und verändert werden.
 
Die klassische psychoanalytische Behandlung findet gewöhnlich im Liegen an 3 festen Terminen pro Woche statt. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für bis zu 300 Stunden.
Es gibt ferner eine modifizierte psychoanalytische Behandlung, die an 2 bis 3 festen Terminen pro Woche und im Sitzen oder Liegen stattfindet und für gewisse Krankheitsbilder geeigneter ist. 

Die psychoanalytische Gruppentherapie findet 1/ Woche als Doppelstunde statt. Es werden 150 Sitzungen von den Kassen bewilligt. In der Gruppe geht es hauptsächlich darum, sich selbst und die eigenen Beziehungen zu anderen durch den Spiegel der Gruppe besser zu verstehen. Unbewusste Konflikte und Beziehungsbilder treten hier deutlicher und schneller zu Tage und sind somit der Veränderung durch neue, andere Erfahrungen zugänglich. 

Der Anfang

Für eine gelingende Psychotherapie ist es unerlässlich, dass die „Chemie“ zwischen PatientIn und Therapeutin stimmt. Es sollte sich bestenfalls ein Gefühl einstellen, dass Sie sich verstanden fühlen und ein gemeinsames Nachdenken über relevante Themen möglich sein kann. Es braucht eine vertrauensvolle Atmosphäre und ein Gefühl von Geborgenheit, um über belastende Themen zu sprechen.

 

Hierzu braucht es die Sprechstunden und die sog. probatorischen Sitzungen, die auch ohne Antrag an die Krankenkasse durchgeführt werden können. Sie brauchen dazu nur Ihre elektronische Gesundheitskarte.

Ziel dieser Sitzungen ist zum einen, für beide Parteien zu überprüfen, ob ein gemeinsames Arbeiten möglich sein kann. Zum anderen dienen diese Sitzungen aber auch der diagnostischen Einschätzung und der daraus resultierenden Behandlungsplanung und -empfehlung. Außerdem geht es um die Vorbereitung zur Beantragung einer Kurz- oder Langzeittherapie.

Diese Termine können sehr aufwühlend sein, weil es die Situation erfordert, dass Sie einem fremden Menschen in sehr kurzer Zeit sehr viel von Ihrer Geschichte erzählen müssen.

Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Am Ende der Probatorik geht es darum, sich auf das weitere Vorgehen zu verständigen. Sollten wir gemeinsam zu dem Ergebnis kommen, dass wir miteinander arbeiten wollen, werden wir einen Antrag auf Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse stellen. 

 

Dazu benötige ich einen Konsiliarbericht von einem Arzt, in der Regel ist das Ihr Hausarzt. Dieser dient dazu, abzuklären, ob der Behandlung somatische Gründe entgegenstehen. 

 

Für eine Langzeittherapie ist es erforderlich, dass ich neben dem Antrag auf Psychotherapie, den Sie unterschreiben, einen Bericht an den Gutachter verfasse. Dies ist ein anonymisierter Bericht, der von einem Sachverständigen daraufhin überprüft wird, ob eine Psychotherapie, wie wir sie beantragen, von den Krankenkassen bezahlt werden kann. Die Krankenkassen orientieren sich dann an der Stellungnahme des Gutachters. 

 

Die Beantragung und die Bearbeitung nehmen einige Zeit in Anspruch, so dass zwischen der letzten probatorischen Stunde und dem Beginn der Psychotherapie einige Wochen vergehen können. Wenn kein Gutachterverfahren notwendig ist, geht es schneller.

 

Sobald Sie den Bescheid von der Krankenkasse zur Kostenübernahme haben, können wir mit der Therapie beginnen. 

Ausfallregelung

Die Zeit für eine Sitzung mit Ihnen ist fest für Sie reserviert. 

Sollten Sie diese nicht wahrnehmen können, muss ich Ihnen die ausgefallene Sitzung privat in Rechnung stellen, wenn Sie nicht rechtzeitig abgesagt haben. Rechtzeitig heißt, mindestens 24 Stunden vor der Sitzung. Die Krankenkassen übernehmen diese Kosten nicht.

 

Sie erhalten von mir jeweils halbjährlich im Voraus meine Abwesenheitszeiten. Außerhalb dieser Zeiten können Sie je nach Therapieform eine gewisse Anzahl an Terminen absagen, ohne dass Ihnen weitere Kosten entstehen. Jede weitere ausgefallene Stunde muss ich Ihnen privat in Rechnung stellen, wenn es mir nicht möglich ist, die Stunden anderweitig zu vergeben. Für die Gruppentherapie gelten andere Regelungen, die wir dann gemeinsam besprechen.